Hausratversicherung erklärt:

kurz zusammengefasst

  • Eine Hausratversicherung ist eine freiwillige Absicherung die Ihnen zu verhältnismäßig günstigen Konditionen einen sehr umfangreichen Versicherungsschutz bietet. Sie leistet bei Schäden an Ihrem Inventar die durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Elementargefahren, Einbruchdiebstahl und Raub entstehen können.
  • Dabei kann es zur Beschädigung,  vollständigen Zerstörung oder  zum Verlust kommen. Nach einem versicherten Schadenfall sind Ihre Sachen zum Neuwert versichert und Sie können diese neu anschaffen. Im Jahr 2021 mussten die deutschen Versicherer Schadenzahlungen von 1,99 Milliarden Euro an versicherte leisten.
  • Ein Fettbrand ausgehend von Ihrer Herdplatte reicht schon aus, damit Sie einen Großteil Ihres Besitzes verlieren. Was nicht verbrannt ist, wird zu großen Teilen zu Sondermüll aufgrund der beim Brand endstehenden Gifte. Auch ist nach einigen Jahren schon viel im persönlichem Besitz. Das ist dann ein sehr teurer Verlust. Dieser Besitz kann günstig abgesichert werden ohne, dass es zu finanziellen Schwierigkeiten nach einem Schadenfall für Sie kommt. Daher ist es von großem Vorteil, über eine leistungsstarke Hausratversicherung zu verfügen.

Wenn Sie sich schon bereits gut auskennen, können Sie sich auch direkt mit uns in Verbindung setzen und ein Angebot für Ihre Hausratversicherung anfordern.

Was ist Hausrat?

Was ist alles Versichert?

zur Einrichtung

Möbel
Teppiche
Gardienen
Wandbilder

zum Gebrauch

Geschirr
Bekleidung
Haushaltsgeräte
Fahrräder

zum Verbrauch

Nahrungs- und Genussmittel

Bargeld und Wertsachen

Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen,

Pelze, Teppiche, Kunstgegenstände, Antiquitäten Sachen die mindestens 100 Jahre alt sind (keine Möbelstücke)

Urkunden einschließlich Sparbüchern und sonstigen Wertpapieren, Bargeld und auf Geldkarten geladene Beiträge

An welchen Orten gilt der Versicherungsschutz?

An welchen Orten ist Ihr Hab und Gut versichert?

Wohnort

Versicherungsschutz in den eigenen vier Wänden
z.B. beim Brand der Unterhaltungselektronik

Schutz des Eigentum innerhalb des Wohnortes:

  • Versicherbar ist ein ständig bewohnter Wohnort
  • In Mehrfamilienhäusern sind die eigenen Kellerräume und abschließbare Gemeinschaftsräume (Waschraum u. Fahrradkeller) mitversichert
  • Hausrat auf Terrassen und Balkonen gilt als Mitversichert
  • Hausrat auf Gartenflächen sowie im Gartenhaus gelten in der Regel bis zu gewissen Summen als mitversichert
  • Berufliche Zweitwohnungen sind nur unter gewissen Umständen oder mit Zuschlag versicherbar
  • Die Bauartklasse des Gebäudes entscheidet dabei inwiefern das Hab und Gut versicherbar ist
  • Die Postleitzahl ist ein Tarifmerkmal welches sich auf die Prämie auswirkt

Außenversicherung

Weltweiter Versicherungsschutz
z.B. beim Einbruch ins Hotelzimmer

Schutz des Eigentum außerhalb des Wohnortes:

  • Generell zeitlich begrenzt auf meist 12 Monate
  • Teilweise sind auch dauerhaft untergebrachte Sportsachen im Spint von Vereinsheimen mitversichert
  • Die Entschädigung ist meist auf ca. 20 % der Versicherungssumme begrenzt und zusätzlich auch auf feste Summen begrenzt wie z.B. bei Wertsachen
  • Hausrat von Kindern, die wegen der Ausbildung oder Studium vorübergehend nicht zuhause wohnen gilt als mitversichert (Wichtig: Versicherer definieren die Mitversicherung innerhalb unterschiedlicher Grenzen)

Gegen welche Gefahren kann man sich versichern?

Entschädigung wird für die versicherten Sachen geleistet, wenn diese durch die folgenden Gefahren zerstört werden.

Feuer

Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Flugzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, Nutzwärmeschäden z.B. durch einen Kamin, Anprall eines Kraft-, Land-, Wasser-, Schienenfahrzeuges, Verpuffung, Rauch und Ruß, Seng- und Schmorschäden, Überschalldruckwellen

Sturm und Hagel

Sturm ab einer Windstärke von 62km/Stunde, Hagel (Eiskörner)

Leitungswasser

Rohrbruchschäden der Wasser Zu- oder Ableitung innerhalb und außerhalb von Gebäuden, Nässeschäden von Leitungswasser, Zu- und Ableitung auf dem Grundstück und außerhalb des Grundstückes im engen Umfang

Elementargefahren

  • Erdbeben
  • Überschwemmung (auch aufgrund von Starkregen)
  • Rückstau
  • Lawinen
  • Schneedruck
  • Erdsenkung und Erdrutsch
  • Vulkanausbruch

Teilweise Überschwemmung des Grundstückes, Balkon, Dachterrasse etc. kann vereinzelt als extra Baustein abgesichert werden.

Regelmäßig wird hier eine Selbstbeteiligung in z.B. 10 % bis maximal 5.000 € vereinbart. Oder eine feste Summe von z.B. 500 € veranschlagt. Erste Versicherer bieten schon Selbstbeteiligungen für nur einzelne Gefahren an.

Im Schnitt gilt eine Wartezeit von 1 Monat, bis der Versicherungsschutz greift.

Im Einzelfall muss Ihr Risikoort auf Versicherbarkeit geprüft werden.

Glasbruch

Es wird Ersatz geleistet, egal durch welche Ursache eine Scheibe zu Bruch geht.

Mobiliar und Gebäudeverglasung:

  • Mobiliarverglasung
  • Induktion- / Cerankochfelder
  • Glastische
  • Scheiben von Aquarien und Terrarien
  • Vitrinen
  • Duschabtrennungen
  • Scheiben und Platten aus Glas
  • Spiegel
  • Fenster
  • im Einfamilienhaus die gesamte Gebäudeverglasung
  • im Mehrfamilienhaus die Gebäudeverglasung des Sondereigentums z.B. der Wohnung

Einbruchdiebstahl

Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder der Versuch einer solchen Tat

Begrenzt ist auch der einfache Diebstahl versicherbar z.B. bei Trickbetrug an der Haustür bis zu 5.000 €

unbenannte Gefahren / Allgefahren Deckung

Die Sachen sind versichert, wenn sie durch ein plötzliches und unvorhergesehenes Ereignis zerstört oder beschädigt werden. Unvorhergesehen ist, wenn es nicht absehbar war oder es nicht mit dem erforderlichen Wissen hätte verhindert werden können.

Versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Beispiele für Ausschlüsse:
Krieg,
Abnutzung,
Trockenheit oder Austrocknung Grundwasser,
Schäden durch Mikroorganismen

Alle Ausschlüsse von dem sonstigen Vertrag bleiben bestehen.

Die Ausschlüsse von sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Daher kann es sinnvoll sein diese genau zu prüfen.

Meistens gilt hier eine Selbstbeteiligung von ca. 250 – 500 €

Nicht versicherte Sachen:

Gebäude oder Gebäudebestandteile, die nicht bezugsfertig sind und den darin befindlichen Sachen
Sachen während des Transportes
Lebenden Tieren und Pflanzen
Gewässern, Grund und Boden

Der Umfang der aufgeführten Punkte kann zwischen einzelnen Versicherern und den einzelnen Tarifen abweichen.

Welche wichtige Erweiterungen gibt es?

Je nach Ausstattung fällt ein gesonderter Versicherungsbedarf an.

Fahrraddiebstahl

Fahrräder sind wie folgt versicherbar:

  • gegen Diebstahl (mit einem Schloss abgeschlossenes Fahrrad wird entwendet außerhalb der vier Wände)
  • Elektrofahrräder, Pedelecs u. E-Bikes (solang keine Versicherungspflicht besteht)
  • Fahrradzubehör sofern es mit dem Fahrrad entwendet wird
  • Akkumulatoren sofern diese mit dem Fahrrad  entwendet werden
  • Fahrradservicemobilität – Mobilitätsschutzbrief
    (als Zusatzschutz vereinbar)
  • Fahrradreparatur nach Fall- Sturz- oder Unfallschaden
    (als Zusatzschutz vereinbar)

Die Versicherungssumme kann passend gewählt werden. (z.B.: 1.000/2.000/5.000) Mittlerweile gibt es schon sehr gute Tarife die pauschal bis 10.000 € versichern.

Reisegepäck

Zum Reisegepäck kann z. B. gehören:

  • Bekleidung
  • Smartphone oder Tablet
  • Schmuck und Brillen
  • Kosmetika
  • Taschen
  • Foto-,Film- und Videoapparate

Das Reisegepäck ist folgend versichert:

  • Verlust
  • Beschädigung
  • Zerstörung
  • Weltweit
  • Versicherungssumme frei wählbar
  • es gelten meist unterschiedliche Entschädigungsgrenzen im Schadenfall

Elektronik

privat genutzte elektronische Geräte z.B.:

  • PC, Laptop, Notebook, Tablet, Spielekonsole
  • HiFi-Anlage, DVD- und Videoplayer
  • TV- und Satellitengeräte
  • Telefonanlagen
  • Projektoren und Beamer
  • Smarthome Elektronik sofern diese kein Gebäudebestandteil ist

Die Elektronik ist wie folgt versicherbar:

  • Bedienungsfehler
  • Ungeschicklichkeit 
  • Bodenstürze
  • Bruch- und Flüssigkeitsschäden
  • Vandalismus
  • Diebstahl

Die Versicherungssumme kann passend gewählt werden. (z.B.: 1.000/2.000/5.000)

Es gilt häufig eine Selbstbeteiligung pro Schadenfall in Höhe von ca. 250 €.

Schutzbrief

Rund um die Uhr und an 7 Tagen die Woche gilt die schnelle Unterstützung des Versicherers z.B. für:

  • Notfall-Reparaturservice bei  defekten Armaturen
  • Rohrreinigung bei Verstopfung
  • Schlüsseldienst bei Aussperrung, verlorenem oder abgebrochenem Schlüssel
  • Wespennestentfernung und Schädlingsbekämpfung
  • Notheizung bei Heizungsausfall
  • Elektroinstallateur-Service
  • Sanitär-Service
  • Datenrettung
  • Unterbringung von Haustieren
  • Dokumentendepot

Dabei übernimmt der Versicherer einen festen Betrag von z.B. 500 €, wenn Sie über die vom Versicherer vorgegebene Notfallnummer einen Notdienst kommen lassen.

 

Der Umfang der Leistung kann zwischen einzelnen Versicherern und den einzelnen Tarifen abweichen.

Was sind versicherte Kosten im Schadenfall?

Diese Kosten werden vom Versicherer gezahlt, wenn ein versicherter Schadenfall eingetreten ist.

Diese Kosten sollten separat zur Versicherungssumme versichert sein. Damit der Wiederbeschaffung nichts im Wege steht müssen diese auch sehr großzügig abgesichert werden.

Aufräumungskosten

Bewegungs- u. Schutzkosten

Transport- und Lagerkosten

Schlossänderungskosten

Hotelkosten

Bewachungskosten

Reparaturkosten für:

  • Gebäudeschäden
  • Nässeschäden

Kosten für Gerüste u. Kräne

Kosten für Ermittlung u. Feststellung von Schäden

Kosten für provisorische Maßnahmen

  • Schadenabwendungskosten
  • Schadenminderungskosten

Aufwendungsersatz nach § 83 VVG

  • für die Abwendung oder Minderung eines unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles

Erweiterter Aufwendungsersatz nach § 90 VVG

Der Umfang der Leistung kann zwischen einzelnen Versicherern und den einzelnen Tarifen abweichen.

Welche Versicherungswerte gibt es?

Bei zerstörten, beschädigten oder abhandenkommen Sachen leistet der Versicherer nach den folgenden Werten.

Neuwert/Wiederbeschaffungspreis

Für Sachen gleicher Art und Güte (zum Neuwert)

Gemeiner Wert

Bei nicht mehr zu gebrauchenden Sachen/defektem Hausrat = erzielbarer Verkaufspreis
 
Folgende Punkte werden auch bei der Prüfung berücksichtigt:
  • Die Reparaturkosten bei beschädigten Sachen. Geprüft wird ob eine Reparatur technisch bzw. wirtschaftlich sinnvoll.
  • Eine Wertminderung wird bei der Regulierung berücksichtigt. Es wird bei der Ermittlung
    der Entschädigungsleitung vor und nach Eintritt des Versicherungsfalles und der Reparatur verglichen.
  • Schönheitsschäden werden ausgeglichen, wenn der Hausrat funktions-/gebrauchsfähig und nur optisch beeinträchtigt ist.
  • Restwerte können auch angerechnet werden, wenn es sinnvoll ist.

Welche Wertermittlungsverfahren gibt es?

Wie kann man den richtigen Wert für das Objekt ermitteln?

Liste erstellen / Ermittlungsbogen nutzen

Anhand einer Auflistung oder eines Ermittlungsbogens kann der Wert des Hausrates sehr präzise beziffert werden. So kann eine drohende Unterversicherung vermieden werden.

Nutzen Sie dazu einfach das folgende PDF:

Ermittlungsbogen

Versicherungssummenmodell

Versicherer bieten pauschale Versicherungssummen pro Quadratmeter

z.B. 650 € den qm (Sofern das ausreicht.)

und für Höherwertige Haushalte wird ab 
850 € den qm empfohlen

Diesen Werten liegt der “deutschen Warenkorb zu Grunde. Damit nutzt man einen statistischen Wert der beschreibt was im Durschnitt jeder einzelne Haushalt einkauft. Mit diesen Daten wird dann ermittelt welche Versicherungssumme pro Qm im Durschnitt vorhanden ist.

Die Quadratmeter Wohnfläche kann im Regelfall mit den folgenden Kriterien ermittelt werden:

  • Miet- bzw. Kaufvertrag angegeben
  • durch sachverständige Dritte ermittelt wurde (z. B. auf Grundlage der Wohnflächenverordnung)
  • inkl. Hobbyräume und Räume die zu Wohnzwecken ausgebaut sind
  • ausgenommen sind Treppen, Kellerräume und Speicherräume, Balkone, Loggien
    und Terrassen

Quadratmetermodell

Um Unterversicherungen zu vermeiden, bieten Versicherer vereinfachte Verfahren an. Hierbei wird nur die exakte Quadratmeter Anzahl des Haushaltes benötigt.

Im Schadenfall steht dann eine pauschal angegebene Versicherungssumme zu Verfügung. Diese beläuft sich je nach Deckungskonzept häufig auf z.B. 250.000 €/500.000 €/unendlich. Sofern die Versicherungssumme ausreichend ist, kann dieses vereinfachte Verfahren genutzt werden.

Die Ermittlung der Quadratmeter im Haushalt muss hierbei streng nach den Kriterien der einzelnen Versicherer erfolgen. Diese weichen regelmäßig von einander ab.

Die Quadratmeter Wohnfläche kann z.B. mit den folgenden Kriterien ermittelt werden:

  • Miet- bzw. Kaufvertrag angegeben
  • durch sachverständige Dritte ermittelt wurde (z. B. auf Grundlage der Wohnflächenverordnung)
  • inkl. Hobbyräume und Räume die zu Wohnzwecken ausgebaut sind
  • ausgenommen sind Treppen, Kellerräume und Speicherräume, Balkone, Loggien
    und Terrassen

Unterversicherungsverzicht und Vorsorge

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Die meisten Versicherer gewähren den Unterversicherungsverzicht als vereinbart, wenn eine Mindestversicherungssumme von 650 € den Quadratmeter beträgt. Das gleiche gilt bei den pauschalen Versicherungssummen von z.B. 500.000 €, wenn die richtige Quadratmeteranzahl dem Vertrag zu Grunde liegt.

Diese vertragliche Vereinbarung sichert im Schadenfall die volle Versicherungssumme ohne Abzüge zu, auch wenn eine Unterversicherung besteht.

Die Versicherung prüft also nicht, ob die Versicherungssumme mit dem tatsächlichen Wert des Hausrats übereinstimmt und erstattet ohne Abzüge bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Beim Versicherungssummenmodell:

Eine Vorsorge von meist 10 % der Versicherungssumme steht im Schadenfall zusätzlich zur vereinbarten Versicherungssumme bereit, falls die aktuellen Neuwerte des Hausrates die der Versicherungssumme überschreiten. Solch eine Situation kann z.B. durch  Wertsteigerungen, Inflation, Verbrauch oder Neuanschaffungen innerhalb des Versicherungsjahres entstehen.

Was ist bei Wertsachen zu beachten?

Wie werden Wertsachen richtig abgesichert?

Was gehört alles zu Wertsachen?

 
Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen,
Pelze, Teppiche, Kunstgegenstände, Antiquitäten Sachen die mindestens 100 Jahre alt sind (keine Möbelstücke)
Urkunden einschließlich Sparbüchern und sonstigen Wertpapieren, Bargeld und auf Geldkarten geladene Beiträge

 

Schmucksachen
Edelsteine
Perlen
Briefmarken
Sammlermünzen
Geldkarten, Sparbücher, Bargeld
Urkunden und Wertpapiere
Edelmetalle oder überwiegend aus Edelmetallen gefertigt
 
je nach Deckungskonzept bis zu
20% -> 30% -> 40% -> 50% -> 100%
der versicherten Summe abgesichert.

 

Bankschließfach

 
pauschal in der Bank versicherbar, in einer Schließfachversicherung eines Versicherers oder in der Hausratversicherung
Welche Lösung am besten ist, kommt auf die Versicherungssumme an die abgesichert werden soll.

 

Heimtresor

 
Mittels gültigen Tresor-Klassen kann man auch höhere Versicherungssummen mit dem Versicherer vereinbaren. Genutzt werden dabei die “VDS Klassen”  (VDS = Verband der Schadenversicherer). Diese Klassennennung befinden sich meist auf der Innenseite der Tresortür.

 

VDS-Klasse N

bis 40.000,00 €

mit Einbruchmeldeanlage
bis 80.000,00 €

VDS-Klasse 1

bis 65.000,00 €

mit Einbruchmeldeanlage
bis 130.000,00 €

VDS-Klasse 2

bis 100.000,00 €

mit Einbruchmeldeanlage
bis 200.000,00 €

VDS-Klasse 3

bis 200.000,00 €

mit Einbruchmeldeanlage
bis 400.000,00 €

VDS-Klasse 4

bis 400.000,00 €

mit Einbruchmeldeanlage
nach Vereinbarung

VDS-Klasse 5

nach Vereinbarung

Im individuellen Fall kann eine zusätzliche Sicherungsbeschreibung nötig sein. Die Versicherungssummen können bei Versicherern unterschiedlich hoch ausfallen. Daher muss diese Versicherungsleistung immer konkret abgesprochen werden mit dem Versicherer.

Was passiert beim Wohnungswechsel?

Wohnungswechsel: Wenn eine neue Wohnung bezogen und die alte Wohnung dafür ausgeräumt wird. Dann geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über.

Wann beginnt der Versicherungsschutz in der neuen Wohnung?

Wenn der Umzug beginnt und die ersten Hausratgegenstände dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.

Wie ist der Hausrat in der alten Wohnung beim Umzug versichert?

In der Regel zwei Monate ab Umzugsbeginn gelten beide Wohnungen als Versicherungsort.

Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Versicherungsschutz in der alten Wohnung.

Über den bei Ihnen im Tarif geltenden Zeitraum Informieren wir Sie gerne.

Wie ist der Hausrat beim Umzug/Transport versichert?

Während des Transports Ihres Hausrates von der alten zur neuen Wohnung besteht nur Versicherungsschutz im Rahmen der Außenversicherung.

Die typischen Transportrisiken beim Umzug, z.B. Bruchschäden, Unfall, Diebstahl aus dem Möbelwagen/Ihrem Auto, sind nicht versichert.

Entweder Sie klären die Absicherungsmöglichkeiten und die Haftung mit dem beauftragten Umzugsunternehmen oder Sie prüfen gemeinsam mit uns Ihre Möglichkeiten.

Möglichkeiten können sein:

  • Transportversicherung
  • Versicherbarkeit in Ihrer KFZ Versicherung
  • spezielle Deckungen in Ihrer Hausratversicherung

Meldung des Wohnungswechsels

Spätestens beim Umzugsbeginn muss der Versicherer von Ihnen oder durch uns über Ihren Umzug informiert werden.

Wichtig:

  • Folgend wird ein Nachtrag zum Versicherungsschein erstellt, indem der neue Versicherungsort steht. Eventuell wird durch eine neue Adresse auch eine Beitragsänderung entstehen. Zum Beispiel, wenn der neue Wohnort statistisch seltener Überschwemmt wird oder es seltener zu Einbrüchen kommt.
  • Es muss geprüft werden ob eine “Gefahrenerhöhung” stattfindet. Wenn ja, muss diese mit dem Versicherer vereinbart werden. Zum Beispiel kann eine andere Gebäudebauartklasse ein anderes Risiko darstellen, weil es nicht so feuerfest ist.
  • Wenn sich die Grundlage für die Versicherungssummenermittlung geändert hat, kann es zum Verlust des Unterversicherungsverzicht kommen. Daher ist die Anpassung sehr wichtig. Zum Beispiel dadurch, dass sich die Quadratmeterzahl erhöht hat.

Umzug ins Ausland

Wenn die neue Wohnung nicht innerhalb Deutschlands liegt, geht der Versicherungsschutz nicht über auf die neue Wohnung. Für die alte Wohnung endet der Versicherungsschutz dann zwei Monate nach Umzugsbeginn.

Durch eine spezielle Klausel kann eine Wohnung im Ausland versichert werden.

Doppelwohnsitz

Wird die bisherige Wohnung weiterhin beibehalten, geht der Versicherungsschutz nicht über auf die neue.

Für eine Übergangszeit von z.B. zwei Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Die neue Wohnung muss anschließend einzeln versichert werden.

Beruflich genutzte Zweitwohnungen können je nach Tarif durch entsprechende Klausen eingeschlossen werden oder sind im Leistungsumfang bereit mitversichert. 

Welche vertraglichen Pflichten müssen eingehalten werden?

Welche Sicherheitsvorschriften werden mir vertraglich aufgegeben?

Abwendung des Schadens

Minderung des Schadens

unverzüglich und zwar auch dann, wenn der Erfolg zweifelhaft ist.

Weisung zu befolgen

die der Versicherer zur Minderung oder Abwehr erteilt, die zumutbar sind.

Zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden gilt:

  • Bei rückstaugefährdeten Räumen müssen Rückstausicherungen funktionsbereit gehalten werden. 
  • Die Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück müssen frei gehalten
    werden.

Welche Änderungen führen zur Anzeigepflicht von Gefahrenerhöhung?

Es ändert sich ein Umstand, nach dem der Versicherer vor Vertragsschluss
gefragt hat.

Das Gebäude oder der überwiegende Teil des Gebäudes wird nicht mehr genutzt.

Am Gebäude werden Baumaßnahmen durchgeführt, in deren Verlauf das
Dach ganz oder teilweise entfernt wird.

Baumaßnahmen am Gebäude führen dazu, dass es überwiegend unbenutzbar wird.

In dem Gebäude wird ein Gewerbebetrieb aufgenommen oder verändert.

Das Gebäude wird nach Vertragsschluss unter Denkmalschutz gestellt.

Dies stellt nur eine Aufzählung von möglichen vertraglichen Pflichten nach GDV VGB 2016 dar. Für Sie sind nur Ihre Versicherungsbedingungen geltend.

Wie verhält man sich im Schadenfall richtig?

Nach den Notmaßnahmen zu denen eine Pflicht besteht, wie z.B. Polizei oder Feuerwehr zu informieren, kommen folgende Schritte in Betracht:

  1. Schadenmeldung beim Versicherer (z.B. bis zu max. 1 Monat nach dem Eintritt des Schadenfalls)
  2. Sofortmaßnahmen mit dem Versicherer absprechen
  3. das weitere Vorgehen mit dem Versicherer besprechen ggf. mit dem Regulierer absprechen
  4. Dokumentation mit Fotos und schriftlichen Bericht (Wann, Was, Wie, Warum und nach Absprache mit wem gemacht wurde)
  5. Rechnungen von Handwerkern und beschädigte Teile müssen aufgehoben werden
  6. Bei hohen Zahlungen die in Vorkasse geleistet wurden, können schon Teilzahlungen verlangt werden

Im individuellen Fall kann die Reihenfolge oder die einzelnen Punkte von den notwendigen oder richtigen Schritten abweichen. Halten Sie für den korrekten Ablauf Rücksprache mit Ihrem Vermittler und Ihrem Versicherer.

Wichtige Tipps!

Hier folgen ein paar praktische Hinweise:

Glasbruch als Mieter mitversichert

Glasbruch an Fenstern, Glastüren oder Duschkabinen ist als Mieter in der Regel nicht in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Deshalb sollte Glasbruch in Ihrer Hausratversicherung vereinbart werden, damit Sie im Schadenfall keine hohen Kosten persönlich zu tragen haben.

Häufig sind Fenster mit Ihren Rahmen nicht in Einheitsmaßen gefertigt. Daher ist es häufig nötig, dass ein Glaser die Scheibe fertigen muss oder sogar  ein Fensterbauer das Fenster samt Rahmen neu einzubauen hat.

Grobe Fahrlässigkeit mitversichern

Der häufigste Grund warum ein Versicherer im Schadenfall die Leistung kürzt ist die grobe Fahrlässigkeit.

Es ist möglich und derzeit auch bei sehr guten Versicherungsdeckungen üblich, Klauseln mitzuversichern bei denen im Schadenfall auch geleistet wird, wenn das Schadenereignis grob Fahrlässig herbei geführt wurde.

Das heißt konkret, dass der Verschuldensgrad nicht mehr relevant ist außer der Schaden wird vorsätzlich z.B. absichtlich herbei geführt.

Dies schafft Klarheit über die Versicherungsauszahlung im Schadenfall, da diese in diesen Fällen ohne Kürzung ausgezahlt wird.

Sogar Vertragspflichten gegen die Verstoßen wird, sogenannte Obligenheiten, können bis z.B. 1.000 € über solche Bausteine mitversichert werden.

Fahrraddiebstahl

Wichtig: Nur wenn das Fahrrad abgeschlossen ist, gilt Versicherungsschutz.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  1. Kaufbeleg
  2. sonstige Fahrradunterlagen mit Angaben wie
    Hersteller, Marke und Rahmennummer
  3. Foto vom Fahrrad

Ihr Vorgehen im Schadenfall: Melden Sie den Diebstahl unverzüglich der Polizei und übermitteln dem Versicherer als Nachweis die Anzeige und zum Abschluss die Einstellung des Verfahrens. Anschließend kann der Versicherer die Zahlung veranlassen.

Unterversicherungs- verzicht vereinbaren

Mit Vereinbarung dieser Klausel wird im Schadenfall nicht geprüft, ob eine Unterversicherung vorliegt.

Das heißt, es wird der Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme ohne Abzug gezahlt, wohl die Versicherungssumme zu niedrig gewählt wurde. Denn normaler Weise wird dann die Schadenauszahlung  gekürzt. Die Klausel beschleunigt meist auch die Bearbeitung im Schadenfall.

In der Regel gilt diese Klausel als Vereinbart, wenn nach vom Versicherer vorgegebenen Parametern die Versicherungssumme ermittelt wurde.

Achten Sie auf Gebäudeeigenschaften bei Elementargefahren

Gebäudeeigenschaften spielen eine entscheidende Rolle bei Elementarversicherungsschadenfällen. Zum Beispiel kann die Starkregengefahr im Erdgeschoss oder Keller eines Gebäudes zu Überschwemmungen führen. Eine Hanglage kann die Anfälligkeit für Überschwemmungen erhöhen. Schließlich kann Schneedruck auf Dächern zu Schäden an der Bausubstanz und Einstürzen führen. Es ist daher wichtig, die Eigenschaften eines Gebäudes und den Standort genau zu berücksichtigen, um Elementarschäden zu vermeiden oder sich dagegen zu versichern.

Fotos von allem machen

Eine umfassende Dokumentation Ihres Eigentums ist äußerst hilfreich im Falle eines Schadens. Durch eine sorgfältige Fotodokumentation können Sie den Wert Ihres Schmucks nach einem Einbruchdiebstahl genauer feststellen lassen. Im Fall eines Brandes ermöglichen diese Bilder außerdem die Rekonstruktion des Zustands vor dem Vorfall und die Identifikation vernichteter Besitztümer.

Zur Sicherung Ihrer Aufnahmen empfehlen wir, diese digital außerhalb Ihres Wohnorts zu speichern, beispielsweise bei Verwandten, engen Freunden oder in der Cloud.

Hinweis: Dokumentieren Sie für sich auch Gegenstände mit hohem immateriellem Wert (Familienfotoalbum, Erbstücke etc.) fotografisch, um sicherzustellen, dass zumindest visuelle Aufzeichnungen im Falle eines Versicherungsfalls erhalten bleiben.

Versicherungssumme regelmäßig prüfen

Wir möchten höflich darauf hinweisen, wie wichtig es ist, die Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung regelmäßig zu überprüfen. Diese Maßnahme hat entscheidende Vorteile:

  1. Aktualisierung des Versicherungsschutzes: Der Wert Ihres Hausrats ändert sich im Laufe der Zeit durch Neuanschaffungen und Wertsteigerungen. Eine unangepasste Versicherungssumme kann im Schadensfall bedeuten, dass Sie nicht den vollen Wert Ihres Verlusts ersetzt bekommen. Mit einer regelmäßigen Überprüfung stellen Sie sicher, dass Ihr Hab und Gut angemessen geschützt ist.

  2. Vermeidung von Unterversicherung: Eine zu niedrige Versicherungssumme kann zu einer Unterversicherung führen, bei der Sie nur einen Bruchteil Ihres Verlusts abgedeckt bekommen. Durch regelmäßige Prüfung verhindern Sie finanzielle Engpässe im Schadensfall.

  3. Anpassung an Lebensveränderungen: Lebensumstände ändern sich, sei es durch Umzüge, den Erwerb wertvoller Gegenstände oder den Ausbau von Sammlungen. Diese Änderungen sollten in Ihre Versicherung einfließen. Eine Überprüfung stellt sicher, dass Ihre Police Ihren aktuellen Bedürfnissen entspricht.

Es gibt noch viele weitere Punkte, die wir in den eigenen Prüfmustern unserer “Versicherungsmanufaktur” berücksichtigen. Sprechen Sie uns gerne in Ihrem individuellen Fall direkt an.

Auch gerade im Bezug auf alte Versicherungsbedingungen fallen noch viele weitere Parameter an. Z.B. der Anprall von Fahrzeugen ist bei alten Bedingungen meist nicht mitversichert. Zu Zeiten von Packet-Dienstleistern die fast täglich vor der Haustür stehen kommt es tatsächlich häufiger vor, dass hier Anprallschäden entstehen. Bis dieser Schaden auffällt, falls der Packetbote diesen nicht meldet, kann es so lange dauern bis kein Schuldiger mehr zu ortbar ist. In neuen Bedingungen sind dieser Punkt und viele weitere mitversichert.

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Bei weiteren Anliegen stehen wir Ihnen gerne persönlich oder digital zur Verfügung.

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