Wenn Sie sich schon bereits gut auskennen, können Sie sich auch direkt mit uns in Verbindung setzen und ein Angebot für Ihre Hausratversicherung anfordern.
Möbel
Teppiche
Gardienen
Wandbilder
Geschirr
Bekleidung
Haushaltsgeräte
Fahrräder
Nahrungs- und Genussmittel
Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen,
Pelze, Teppiche, Kunstgegenstände, Antiquitäten Sachen die mindestens 100 Jahre alt sind (keine Möbelstücke)
Urkunden einschließlich Sparbüchern und sonstigen Wertpapieren, Bargeld und auf Geldkarten geladene Beiträge
Versicherungsschutz in den eigenen vier Wänden
z.B. beim Brand der Unterhaltungselektronik
Schutz des Eigentum innerhalb des Wohnortes:
Weltweiter Versicherungsschutz
z.B. beim Einbruch ins Hotelzimmer
Schutz des Eigentum außerhalb des Wohnortes:
Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Flugzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, Nutzwärmeschäden z.B. durch einen Kamin, Anprall eines Kraft-, Land-, Wasser-, Schienenfahrzeuges, Verpuffung, Rauch und Ruß, Seng- und Schmorschäden, Überschalldruckwellen
Sturm ab einer Windstärke von 62km/Stunde, Hagel (Eiskörner)
Rohrbruchschäden der Wasser Zu- oder Ableitung innerhalb und außerhalb von Gebäuden, Nässeschäden von Leitungswasser, Zu- und Ableitung auf dem Grundstück und außerhalb des Grundstückes im engen Umfang
Regelmäßig wird hier eine Selbstbeteiligung in z.B. 10 % bis maximal 5.000 € vereinbart. Oder eine feste Summe von z.B. 500 € veranschlagt. Erste Versicherer bieten schon Selbstbeteiligungen für nur einzelne Gefahren an.
Im Schnitt gilt eine Wartezeit von 1 Monat, bis der Versicherungsschutz greift.
Im Einzelfall muss Ihr Risikoort auf Versicherbarkeit geprüft werden.
Es wird Ersatz geleistet, egal durch welche Ursache eine Scheibe zu Bruch geht.
Mobiliar und Gebäudeverglasung:
Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder der Versuch einer solchen Tat
Begrenzt ist auch der einfache Diebstahl versicherbar z.B. bei Trickbetrug an der Haustür bis zu 5.000 €
Die Sachen sind versichert, wenn sie durch ein plötzliches und unvorhergesehenes Ereignis zerstört oder beschädigt werden. Unvorhergesehen ist, wenn es nicht absehbar war oder es nicht mit dem erforderlichen Wissen hätte verhindert werden können.
Versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Beispiele für Ausschlüsse:
Krieg,
Abnutzung,
Trockenheit oder Austrocknung Grundwasser,
Schäden durch Mikroorganismen
…
Alle Ausschlüsse von dem sonstigen Vertrag bleiben bestehen.
Die Ausschlüsse von sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Daher kann es sinnvoll sein diese genau zu prüfen.
Meistens gilt hier eine Selbstbeteiligung von ca. 250 – 500 €
Nicht versicherte Sachen:
Gebäude oder Gebäudebestandteile, die nicht bezugsfertig sind und den darin befindlichen Sachen
Sachen während des Transportes
Lebenden Tieren und Pflanzen
Gewässern, Grund und Boden
Der Umfang der aufgeführten Punkte kann zwischen einzelnen Versicherern und den einzelnen Tarifen abweichen.
Fahrräder sind wie folgt versicherbar:
Die Versicherungssumme kann passend gewählt werden. (z.B.: 1.000/2.000/5.000) Mittlerweile gibt es schon sehr gute Tarife die pauschal bis 10.000 € versichern.
Zum Reisegepäck kann z. B. gehören:
…
Das Reisegepäck ist folgend versichert:
privat genutzte elektronische Geräte z.B.:
Die Elektronik ist wie folgt versicherbar:
Die Versicherungssumme kann passend gewählt werden. (z.B.: 1.000/2.000/5.000)
Es gilt häufig eine Selbstbeteiligung pro Schadenfall in Höhe von ca. 250 €.
Rund um die Uhr und an 7 Tagen die Woche gilt die schnelle Unterstützung des Versicherers z.B. für:
Dabei übernimmt der Versicherer einen festen Betrag von z.B. 500 €, wenn Sie über die vom Versicherer vorgegebene Notfallnummer einen Notdienst kommen lassen.
Der Umfang der Leistung kann zwischen einzelnen Versicherern und den einzelnen Tarifen abweichen.
Aufräumungskosten
Bewegungs- u. Schutzkosten
Transport- und Lagerkosten
Schlossänderungskosten
Hotelkosten
Bewachungskosten
Reparaturkosten für:
Kosten für Gerüste u. Kräne
Kosten für Ermittlung u. Feststellung von Schäden
Kosten für provisorische Maßnahmen
Aufwendungsersatz nach § 83 VVG
Erweiterter Aufwendungsersatz nach § 90 VVG
Der Umfang der Leistung kann zwischen einzelnen Versicherern und den einzelnen Tarifen abweichen.
Anhand einer Auflistung oder eines Ermittlungsbogens kann der Wert des Hausrates sehr präzise beziffert werden. So kann eine drohende Unterversicherung vermieden werden.
Nutzen Sie dazu einfach das folgende PDF:
Versicherer bieten pauschale Versicherungssummen pro Quadratmeter
z.B. 650 € den qm (Sofern das ausreicht.)
und für Höherwertige Haushalte wird ab
850 € den qm empfohlen
Diesen Werten liegt der “deutschen Warenkorb“ zu Grunde. Damit nutzt man einen statistischen Wert der beschreibt was im Durschnitt jeder einzelne Haushalt einkauft. Mit diesen Daten wird dann ermittelt welche Versicherungssumme pro Qm im Durschnitt vorhanden ist.
Die Quadratmeter Wohnfläche kann im Regelfall mit den folgenden Kriterien ermittelt werden:
Um Unterversicherungen zu vermeiden, bieten Versicherer vereinfachte Verfahren an. Hierbei wird nur die exakte Quadratmeter Anzahl des Haushaltes benötigt.
Im Schadenfall steht dann eine pauschal angegebene Versicherungssumme zu Verfügung. Diese beläuft sich je nach Deckungskonzept häufig auf z.B. 250.000 €/500.000 €/unendlich. Sofern die Versicherungssumme ausreichend ist, kann dieses vereinfachte Verfahren genutzt werden.
Die Ermittlung der Quadratmeter im Haushalt muss hierbei streng nach den Kriterien der einzelnen Versicherer erfolgen. Diese weichen regelmäßig von einander ab.
Die Quadratmeter Wohnfläche kann z.B. mit den folgenden Kriterien ermittelt werden:
Die meisten Versicherer gewähren den Unterversicherungsverzicht als vereinbart, wenn eine Mindestversicherungssumme von 650 € den Quadratmeter beträgt. Das gleiche gilt bei den pauschalen Versicherungssummen von z.B. 500.000 €, wenn die richtige Quadratmeteranzahl dem Vertrag zu Grunde liegt.
Diese vertragliche Vereinbarung sichert im Schadenfall die volle Versicherungssumme ohne Abzüge zu, auch wenn eine Unterversicherung besteht.
Die Versicherung prüft also nicht, ob die Versicherungssumme mit dem tatsächlichen Wert des Hausrats übereinstimmt und erstattet ohne Abzüge bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Beim Versicherungssummenmodell:
Eine Vorsorge von meist 10 % der Versicherungssumme steht im Schadenfall zusätzlich zur vereinbarten Versicherungssumme bereit, falls die aktuellen Neuwerte des Hausrates die der Versicherungssumme überschreiten. Solch eine Situation kann z.B. durch Wertsteigerungen, Inflation, Verbrauch oder Neuanschaffungen innerhalb des Versicherungsjahres entstehen.
Wenn der Umzug beginnt und die ersten Hausratgegenstände dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.
In der Regel zwei Monate ab Umzugsbeginn gelten beide Wohnungen als Versicherungsort.
Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Versicherungsschutz in der alten Wohnung.
Über den bei Ihnen im Tarif geltenden Zeitraum Informieren wir Sie gerne.
Während des Transports Ihres Hausrates von der alten zur neuen Wohnung besteht nur Versicherungsschutz im Rahmen der Außenversicherung.
Die typischen Transportrisiken beim Umzug, z.B. Bruchschäden, Unfall, Diebstahl aus dem Möbelwagen/Ihrem Auto, sind nicht versichert.
Entweder Sie klären die Absicherungsmöglichkeiten und die Haftung mit dem beauftragten Umzugsunternehmen oder Sie prüfen gemeinsam mit uns Ihre Möglichkeiten.
Möglichkeiten können sein:
Spätestens beim Umzugsbeginn muss der Versicherer von Ihnen oder durch uns über Ihren Umzug informiert werden.
Wichtig:
Wenn die neue Wohnung nicht innerhalb Deutschlands liegt, geht der Versicherungsschutz nicht über auf die neue Wohnung. Für die alte Wohnung endet der Versicherungsschutz dann zwei Monate nach Umzugsbeginn.
Durch eine spezielle Klausel kann eine Wohnung im Ausland versichert werden.
Wird die bisherige Wohnung weiterhin beibehalten, geht der Versicherungsschutz nicht über auf die neue.
Für eine Übergangszeit von z.B. zwei Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Die neue Wohnung muss anschließend einzeln versichert werden.
Beruflich genutzte Zweitwohnungen können je nach Tarif durch entsprechende Klausen eingeschlossen werden oder sind im Leistungsumfang bereit mitversichert.
Versicherte Sachen sind stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten.
Insbesondere:
Nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile müssen zu jeder Jahreszeit genügend häufig kontrolliert werden.
Außerdem sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
In den kalten Jahreszeit müssen alle Gebäude und Gebäudeteile beheizt werden. Dies ist genügend häufig zu kontrollieren.
Alternativ sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten
Zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden gilt:
Es ändert sich ein Umstand, nach dem der Versicherer vor Vertragsschluss
gefragt hat.
Das Gebäude oder der überwiegende Teil des Gebäudes wird nicht mehr genutzt.
Am Gebäude werden Baumaßnahmen durchgeführt, in deren Verlauf das
Dach ganz oder teilweise entfernt wird.
Baumaßnahmen am Gebäude führen dazu, dass es überwiegend unbenutzbar wird.
In dem Gebäude wird ein Gewerbebetrieb aufgenommen oder verändert.
Das Gebäude wird nach Vertragsschluss unter Denkmalschutz gestellt.
Dies stellt nur eine Aufzählung von möglichen vertraglichen Pflichten nach GDV VGB 2016 dar. Für Sie sind nur Ihre Versicherungsbedingungen geltend.
Im individuellen Fall kann die Reihenfolge oder die einzelnen Punkte von den notwendigen oder richtigen Schritten abweichen. Halten Sie für den korrekten Ablauf Rücksprache mit Ihrem Vermittler und Ihrem Versicherer.
Der Vermieter kann auch die Glasbruchversicherung auf die Mieter umlegen und dadurch sicher sein, dass solche Schäden beglichen werden.
Der häufigste Grund warum ein Versicherer im Schadenfall die Leistung kürzt ist die grobe Fahrlässigkeit.
Es ist möglich und derzeit auch bei sehr guten Versicherungsdeckungen üblich, Klauseln mitzuversichern bei denen im Schadenfall auch geleistet wird, wenn das Schadenereignis grob Fahrlässig herbei geführt wurde.
Das heißt konkret, dass der Verschuldensgrad nicht mehr relevant ist außer der Schaden wird Vorsätzlich z.B. absichtlich herbei geführt.
Dies schafft Klarheit über die Versicherungsleistung im Schadenfall, da diese ohne Kürzung ausgezahlt wird.
Diese sind unterschiedlich versicherbar.
Es kann z.B. sein, dass man laut Stadtverordnung für die Zu- oder Ableitung bis zu den Hauptleitungen die Haftung tragen. Dann sollten man diese auch in dem Versicherungsvertrag mitversichern.
Denn im Schadenfall liegt die Leitung regelmäßig außerhalb Ihres Grundstückes und ist auf diese weise nicht versichert. Dann bleibt man auf den Kosten für eine Notwendige Reparatur sitzen.
Ähnlich ist es, wenn Sie einen Pool im Garten haben oder einen Teich der mit seinen Zu- oder Ableitungsrohren versichert werden sollte.
Mit Vereinbarung dieser Klausel wird im Schadenfall nicht geprüft, ob eine Unterversicherung vorliegt.
Das heißt, es wird der Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme ohne Abzug gezahlt, wohl die Versicherungssumme zu niedrig gewählt wurde. Denn normaler Weise wird dann die Schadenauszahlung gekürzt. Die Klausel beschleunigt meist auch die Bearbeitung im Schadenfall.
In der Regel gilt diese Klausel als Vereinbart, wenn nach vom Versicherer vorgegebenen Parametern die Versicherungssumme ermittelt wurde.
Häuser mit vielen Wohnungen werden im sogenannten Gewerbetarifen abgesichert und Ein- und Zweifamilienhäuser in Privattarifen. Dieser Unterscheid ist sehr wichtig! Da die Tarife die dem zu Grunde liegen sich in wichtigen Punkten stark unterscheiden. Wie z.B. im Umfang der oder in der Versicherbarkeit von grober Fahrlässigkeit.
Meistens sind die Gewerbetarife bezogen auf die Versicherungssumme kostengünstiger als die Privatkundentarife. Jedoch gibt es in den Privatkundentarifen häufig deutlich bessere Leistungsoptionen. Wann man in welchen Tarif fällt ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.
Wenn man zu den Gebäudeinhabern gehört, die beide Tarife wählen können, sollte man genau prüfen, welche Möglichkeiten man auf dem Versicherungsmarkt zu welchem Preis-/ Leistungsverhältnis hat.
Der Schutzbrief ist relativ günstig und bietet die Sicherheit, dass der Versicherer eine Vorauswahl der Handwerker in dem Punkt Qualität und Zuverlässigkeit getroffen hat.
Somit sollten es zum Beispiel zu keinen überteuerten Schlossöffnungskosten kommen falls man sich Aussperrt.
Auch bei Rohrverstopfung kann diese bis zum gewissen Betrag vom Versicherer übernommen werden. Somit muss in Mehrfamilienhäusern nicht herausgefunden werden, wer die Verstopfung verursacht hat. Keiner muss deshalb jemandem mit den Kosten versuchen zu belangen oder aufgrund von Mangeln an Beweisen auf diesen selber sitzen bleiben.
Man kann sich nicht nur auf die Versicherungssumme verlassen, die man zum Beispiel durch einen Wertermittlungsbogen ermittelt hat. Dieses Verfahren sichert einem nur die Klausel mit dem Unterversicherungsverzicht zu.
Aber ob die Summe im Schadenfall ausreichend ist, sollte immer noch einmal individuell geprüft werden. Es kommt vor, dass eine Gebäudewertermittlung einen Wert z.B. von 760.000,00 € für das Versicherungsjahr ergibt. Jedoch wurde das Haus im Jahr davor für knapp 980.000,00 € fertiggestellt. Die Differenz kann hier zu Lasten des Inhabers gehen.
Das kommt vor, wenn die Verbauten Sachen nicht durchschnittlich sind und ist derzeit in unserer Region häufiger der Fall.
Versicherte Kosten sind eine sehr wichtige Position in der Wohngebäudeversicherung. Diese sollte immer so hoch wie möglich abgeschlossen werden.
Zum Beispiel können die Kosten für den vollständigen Abriss des zerstörten Hauses nach einem Brandschaden sonst die Versicherungsleistung verhindert.
Abrissarbeiten nach einem Brandschaden werden wegen dem hohen Anteil an Sondermüll sehr Kostenintensiv. Wenn man sich diese Kosten nicht leisten kann und diese viel zu gering versichert sind, kann das den Wiederaufbau zum Neuwert mit allen versicherten Mehrkosten verhindern. Denn diese Leistungen werden nur gezahlt, wenn eine vollständige Wiedererrichtung des Hauses vorgenommen wird.
Meistens zehren solche Schadenereignisse so schon sehr schwer an den Rücklagen des Inhabers. Problematisch kann es dann auch noch werden, wenn das Haus sogar Kreditfinanziert ist. Denn möglicherweise ist die Bonität schon ausgereizt und man bekommt, wenn überhaupt nur zu sehr schlechten Konditionen einen Kredit für die Abrisskosten. Zusätzlich fehlt auch das Haus als Kreditsicherheit für eine Nachbeleihung.
Es gibt noch viele weitere Punkte, die wir in den eigenen Prüfmustern unserer “Versicherungsmanufaktur” berücksichtigen. Sprechen Sie uns gerne in Ihrem individuellen Fall direkt an.
Auch gerade im Bezug auf alte Versicherungsbedingungen fallen noch viele weitere Parameter an. Z.B. der Anprall von Fahrzeugen ist bei alten Bedingungen meist nicht mitversichert. Zu Zeiten von Packet-Dienstleistern die fast täglich vor der Haustür stehen kommt es tatsächlich häufiger vor, dass hier Anprallschäden entstehen. Bis dieser Schaden auffällt, falls der Packetbote diesen nicht meldet, kann es so lange dauern bis kein Schuldiger mehr zu ortbar ist. In neuen Bedingungen sind dieser Punkt und viele weitere mitversichert.