Wenn Sie sich schon bereits gut auskennen, können Sie sich auch direkt mit uns in Verbindung setzen und ein Angebot für Ihre Hausratversicherung anfordern.
Möbel
Teppiche
Gardienen
Wandbilder
Geschirr
Bekleidung
Haushaltsgeräte
Fahrräder
Nahrungs- und Genussmittel
Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen,
Pelze, Teppiche, Kunstgegenstände, Antiquitäten Sachen die mindestens 100 Jahre alt sind (keine Möbelstücke)
Urkunden einschließlich Sparbüchern und sonstigen Wertpapieren, Bargeld und auf Geldkarten geladene Beiträge
Versicherungsschutz in den eigenen vier Wänden
z.B. beim Brand der Unterhaltungselektronik
Schutz des Eigentum innerhalb des Wohnortes:
Weltweiter Versicherungsschutz
z.B. beim Einbruch ins Hotelzimmer
Schutz des Eigentum außerhalb des Wohnortes:
Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Flugzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, Nutzwärmeschäden z.B. durch einen Kamin, Anprall eines Kraft-, Land-, Wasser-, Schienenfahrzeuges, Verpuffung, Rauch und Ruß, Seng- und Schmorschäden, Überschalldruckwellen
Sturm ab einer Windstärke von 62km/Stunde, Hagel (Eiskörner)
Rohrbruchschäden der Wasser Zu- oder Ableitung innerhalb und außerhalb von Gebäuden, Nässeschäden von Leitungswasser, Zu- und Ableitung auf dem Grundstück und außerhalb des Grundstückes im engen Umfang
Teilweise Überschwemmung des Grundstückes, Balkon, Dachterrasse etc. kann vereinzelt als extra Baustein abgesichert werden.
Regelmäßig wird hier eine Selbstbeteiligung in z.B. 10 % bis maximal 5.000 € vereinbart. Oder eine feste Summe von z.B. 500 € veranschlagt. Erste Versicherer bieten schon Selbstbeteiligungen für nur einzelne Gefahren an.
Im Schnitt gilt eine Wartezeit von 1 Monat, bis der Versicherungsschutz greift.
Im Einzelfall muss Ihr Risikoort auf Versicherbarkeit geprüft werden.
Es wird Ersatz geleistet, egal durch welche Ursache eine Scheibe zu Bruch geht.
Mobiliar und Gebäudeverglasung:
Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder der Versuch einer solchen Tat
Begrenzt ist auch der einfache Diebstahl versicherbar z.B. bei Trickbetrug an der Haustür bis zu 5.000 €
Die Sachen sind versichert, wenn sie durch ein plötzliches und unvorhergesehenes Ereignis zerstört oder beschädigt werden. Unvorhergesehen ist, wenn es nicht absehbar war oder es nicht mit dem erforderlichen Wissen hätte verhindert werden können.
Versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Beispiele für Ausschlüsse:
Krieg,
Abnutzung,
Trockenheit oder Austrocknung Grundwasser,
Schäden durch Mikroorganismen
…
Alle Ausschlüsse von dem sonstigen Vertrag bleiben bestehen.
Die Ausschlüsse von sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Daher kann es sinnvoll sein diese genau zu prüfen.
Meistens gilt hier eine Selbstbeteiligung von ca. 250 – 500 €
Nicht versicherte Sachen:
Gebäude oder Gebäudebestandteile, die nicht bezugsfertig sind und den darin befindlichen Sachen
Sachen während des Transportes
Lebenden Tieren und Pflanzen
Gewässern, Grund und Boden
Der Umfang der aufgeführten Punkte kann zwischen einzelnen Versicherern und den einzelnen Tarifen abweichen.
Fahrräder sind wie folgt versicherbar:
Die Versicherungssumme kann passend gewählt werden. (z.B.: 1.000/2.000/5.000) Mittlerweile gibt es schon sehr gute Tarife die pauschal bis 10.000 € versichern.
Zum Reisegepäck kann z. B. gehören:
…
Das Reisegepäck ist folgend versichert:
privat genutzte elektronische Geräte z.B.:
Die Elektronik ist wie folgt versicherbar:
Die Versicherungssumme kann passend gewählt werden. (z.B.: 1.000/2.000/5.000)
Es gilt häufig eine Selbstbeteiligung pro Schadenfall in Höhe von ca. 250 €.
Rund um die Uhr und an 7 Tagen die Woche gilt die schnelle Unterstützung des Versicherers z.B. für:
Dabei übernimmt der Versicherer einen festen Betrag von z.B. 500 €, wenn Sie über die vom Versicherer vorgegebene Notfallnummer einen Notdienst kommen lassen.
Der Umfang der Leistung kann zwischen einzelnen Versicherern und den einzelnen Tarifen abweichen.
Aufräumungskosten
Bewegungs- u. Schutzkosten
Transport- und Lagerkosten
Schlossänderungskosten
Hotelkosten
Bewachungskosten
Reparaturkosten für:
Kosten für Gerüste u. Kräne
Kosten für Ermittlung u. Feststellung von Schäden
Kosten für provisorische Maßnahmen
Aufwendungsersatz nach § 83 VVG
Erweiterter Aufwendungsersatz nach § 90 VVG
Der Umfang der Leistung kann zwischen einzelnen Versicherern und den einzelnen Tarifen abweichen.
Anhand einer Auflistung oder eines Ermittlungsbogens kann der Wert des Hausrates sehr präzise beziffert werden. So kann eine drohende Unterversicherung vermieden werden.
Nutzen Sie dazu einfach das folgende PDF:
Versicherer bieten pauschale Versicherungssummen pro Quadratmeter
z.B. 650 € den qm (Sofern das ausreicht.)
und für Höherwertige Haushalte wird ab
850 € den qm empfohlen
Diesen Werten liegt der “deutschen Warenkorb“ zu Grunde. Damit nutzt man einen statistischen Wert der beschreibt was im Durschnitt jeder einzelne Haushalt einkauft. Mit diesen Daten wird dann ermittelt welche Versicherungssumme pro Qm im Durschnitt vorhanden ist.
Die Quadratmeter Wohnfläche kann im Regelfall mit den folgenden Kriterien ermittelt werden:
Um Unterversicherungen zu vermeiden, bieten Versicherer vereinfachte Verfahren an. Hierbei wird nur die exakte Quadratmeter Anzahl des Haushaltes benötigt.
Im Schadenfall steht dann eine pauschal angegebene Versicherungssumme zu Verfügung. Diese beläuft sich je nach Deckungskonzept häufig auf z.B. 250.000 €/500.000 €/unendlich. Sofern die Versicherungssumme ausreichend ist, kann dieses vereinfachte Verfahren genutzt werden.
Die Ermittlung der Quadratmeter im Haushalt muss hierbei streng nach den Kriterien der einzelnen Versicherer erfolgen. Diese weichen regelmäßig von einander ab.
Die Quadratmeter Wohnfläche kann z.B. mit den folgenden Kriterien ermittelt werden:
Die meisten Versicherer gewähren den Unterversicherungsverzicht als vereinbart, wenn eine Mindestversicherungssumme von 650 € den Quadratmeter beträgt. Das gleiche gilt bei den pauschalen Versicherungssummen von z.B. 500.000 €, wenn die richtige Quadratmeteranzahl dem Vertrag zu Grunde liegt.
Diese vertragliche Vereinbarung sichert im Schadenfall die volle Versicherungssumme ohne Abzüge zu, auch wenn eine Unterversicherung besteht.
Die Versicherung prüft also nicht, ob die Versicherungssumme mit dem tatsächlichen Wert des Hausrats übereinstimmt und erstattet ohne Abzüge bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Beim Versicherungssummenmodell:
Eine Vorsorge von meist 10 % der Versicherungssumme steht im Schadenfall zusätzlich zur vereinbarten Versicherungssumme bereit, falls die aktuellen Neuwerte des Hausrates die der Versicherungssumme überschreiten. Solch eine Situation kann z.B. durch Wertsteigerungen, Inflation, Verbrauch oder Neuanschaffungen innerhalb des Versicherungsjahres entstehen.
bis 40.000,00 €
mit Einbruchmeldeanlage
bis 80.000,00 €
bis 65.000,00 €
mit Einbruchmeldeanlage
bis 130.000,00 €
bis 100.000,00 €
mit Einbruchmeldeanlage
bis 200.000,00 €
bis 200.000,00 €
mit Einbruchmeldeanlage
bis 400.000,00 €
bis 400.000,00 €
mit Einbruchmeldeanlage
nach Vereinbarung
nach Vereinbarung
Im individuellen Fall kann eine zusätzliche Sicherungsbeschreibung nötig sein. Die Versicherungssummen können bei Versicherern unterschiedlich hoch ausfallen. Daher muss diese Versicherungsleistung immer konkret abgesprochen werden mit dem Versicherer.
Wenn der Umzug beginnt und die ersten Hausratgegenstände dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.
In der Regel zwei Monate ab Umzugsbeginn gelten beide Wohnungen als Versicherungsort.
Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Versicherungsschutz in der alten Wohnung.
Über den bei Ihnen im Tarif geltenden Zeitraum Informieren wir Sie gerne.
Während des Transports Ihres Hausrates von der alten zur neuen Wohnung besteht nur Versicherungsschutz im Rahmen der Außenversicherung.
Die typischen Transportrisiken beim Umzug, z.B. Bruchschäden, Unfall, Diebstahl aus dem Möbelwagen/Ihrem Auto, sind nicht versichert.
Entweder Sie klären die Absicherungsmöglichkeiten und die Haftung mit dem beauftragten Umzugsunternehmen oder Sie prüfen gemeinsam mit uns Ihre Möglichkeiten.
Möglichkeiten können sein:
Spätestens beim Umzugsbeginn muss der Versicherer von Ihnen oder durch uns über Ihren Umzug informiert werden.
Wichtig:
Wenn die neue Wohnung nicht innerhalb Deutschlands liegt, geht der Versicherungsschutz nicht über auf die neue Wohnung. Für die alte Wohnung endet der Versicherungsschutz dann zwei Monate nach Umzugsbeginn.
Durch eine spezielle Klausel kann eine Wohnung im Ausland versichert werden.
Wird die bisherige Wohnung weiterhin beibehalten, geht der Versicherungsschutz nicht über auf die neue.
Für eine Übergangszeit von z.B. zwei Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Die neue Wohnung muss anschließend einzeln versichert werden.
Beruflich genutzte Zweitwohnungen können je nach Tarif durch entsprechende Klausen eingeschlossen werden oder sind im Leistungsumfang bereit mitversichert.
Abwendung des Schadens
Minderung des Schadens
unverzüglich und zwar auch dann, wenn der Erfolg zweifelhaft ist.
Weisung zu befolgen
die der Versicherer zur Minderung oder Abwehr erteilt, die zumutbar sind.
Zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden gilt:
Es ändert sich ein Umstand, nach dem der Versicherer vor Vertragsschluss
gefragt hat.
Das Gebäude oder der überwiegende Teil des Gebäudes wird nicht mehr genutzt.
Am Gebäude werden Baumaßnahmen durchgeführt, in deren Verlauf das
Dach ganz oder teilweise entfernt wird.
Baumaßnahmen am Gebäude führen dazu, dass es überwiegend unbenutzbar wird.
In dem Gebäude wird ein Gewerbebetrieb aufgenommen oder verändert.
Das Gebäude wird nach Vertragsschluss unter Denkmalschutz gestellt.
Dies stellt nur eine Aufzählung von möglichen vertraglichen Pflichten nach GDV VGB 2016 dar. Für Sie sind nur Ihre Versicherungsbedingungen geltend.
Im individuellen Fall kann die Reihenfolge oder die einzelnen Punkte von den notwendigen oder richtigen Schritten abweichen. Halten Sie für den korrekten Ablauf Rücksprache mit Ihrem Vermittler und Ihrem Versicherer.
Glasbruch an Fenstern, Glastüren oder Duschkabinen ist als Mieter in der Regel nicht in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Deshalb sollte Glasbruch in Ihrer Hausratversicherung vereinbart werden, damit Sie im Schadenfall keine hohen Kosten persönlich zu tragen haben.
Häufig sind Fenster mit Ihren Rahmen nicht in Einheitsmaßen gefertigt. Daher ist es häufig nötig, dass ein Glaser die Scheibe fertigen muss oder sogar ein Fensterbauer das Fenster samt Rahmen neu einzubauen hat.
Der häufigste Grund warum ein Versicherer im Schadenfall die Leistung kürzt ist die grobe Fahrlässigkeit.
Es ist möglich und derzeit auch bei sehr guten Versicherungsdeckungen üblich, Klauseln mitzuversichern bei denen im Schadenfall auch geleistet wird, wenn das Schadenereignis grob Fahrlässig herbei geführt wurde.
Das heißt konkret, dass der Verschuldensgrad nicht mehr relevant ist außer der Schaden wird vorsätzlich z.B. absichtlich herbei geführt.
Dies schafft Klarheit über die Versicherungsauszahlung im Schadenfall, da diese in diesen Fällen ohne Kürzung ausgezahlt wird.
Sogar Vertragspflichten gegen die Verstoßen wird, sogenannte Obligenheiten, können bis z.B. 1.000 € über solche Bausteine mitversichert werden.
Wichtig: Nur wenn das Fahrrad abgeschlossen ist, gilt Versicherungsschutz.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Ihr Vorgehen im Schadenfall: Melden Sie den Diebstahl unverzüglich der Polizei und übermitteln dem Versicherer als Nachweis die Anzeige und zum Abschluss die Einstellung des Verfahrens. Anschließend kann der Versicherer die Zahlung veranlassen.
Mit Vereinbarung dieser Klausel wird im Schadenfall nicht geprüft, ob eine Unterversicherung vorliegt.
Das heißt, es wird der Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme ohne Abzug gezahlt, wohl die Versicherungssumme zu niedrig gewählt wurde. Denn normaler Weise wird dann die Schadenauszahlung gekürzt. Die Klausel beschleunigt meist auch die Bearbeitung im Schadenfall.
In der Regel gilt diese Klausel als Vereinbart, wenn nach vom Versicherer vorgegebenen Parametern die Versicherungssumme ermittelt wurde.
Gebäudeeigenschaften spielen eine entscheidende Rolle bei Elementarversicherungsschadenfällen. Zum Beispiel kann die Starkregengefahr im Erdgeschoss oder Keller eines Gebäudes zu Überschwemmungen führen. Eine Hanglage kann die Anfälligkeit für Überschwemmungen erhöhen. Schließlich kann Schneedruck auf Dächern zu Schäden an der Bausubstanz und Einstürzen führen. Es ist daher wichtig, die Eigenschaften eines Gebäudes und den Standort genau zu berücksichtigen, um Elementarschäden zu vermeiden oder sich dagegen zu versichern.
Eine umfassende Dokumentation Ihres Eigentums ist äußerst hilfreich im Falle eines Schadens. Durch eine sorgfältige Fotodokumentation können Sie den Wert Ihres Schmucks nach einem Einbruchdiebstahl genauer feststellen lassen. Im Fall eines Brandes ermöglichen diese Bilder außerdem die Rekonstruktion des Zustands vor dem Vorfall und die Identifikation vernichteter Besitztümer.
Zur Sicherung Ihrer Aufnahmen empfehlen wir, diese digital außerhalb Ihres Wohnorts zu speichern, beispielsweise bei Verwandten, engen Freunden oder in der Cloud.
Hinweis: Dokumentieren Sie für sich auch Gegenstände mit hohem immateriellem Wert (Familienfotoalbum, Erbstücke etc.) fotografisch, um sicherzustellen, dass zumindest visuelle Aufzeichnungen im Falle eines Versicherungsfalls erhalten bleiben.
Wir möchten höflich darauf hinweisen, wie wichtig es ist, die Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung regelmäßig zu überprüfen. Diese Maßnahme hat entscheidende Vorteile:
Aktualisierung des Versicherungsschutzes: Der Wert Ihres Hausrats ändert sich im Laufe der Zeit durch Neuanschaffungen und Wertsteigerungen. Eine unangepasste Versicherungssumme kann im Schadensfall bedeuten, dass Sie nicht den vollen Wert Ihres Verlusts ersetzt bekommen. Mit einer regelmäßigen Überprüfung stellen Sie sicher, dass Ihr Hab und Gut angemessen geschützt ist.
Vermeidung von Unterversicherung: Eine zu niedrige Versicherungssumme kann zu einer Unterversicherung führen, bei der Sie nur einen Bruchteil Ihres Verlusts abgedeckt bekommen. Durch regelmäßige Prüfung verhindern Sie finanzielle Engpässe im Schadensfall.
Anpassung an Lebensveränderungen: Lebensumstände ändern sich, sei es durch Umzüge, den Erwerb wertvoller Gegenstände oder den Ausbau von Sammlungen. Diese Änderungen sollten in Ihre Versicherung einfließen. Eine Überprüfung stellt sicher, dass Ihre Police Ihren aktuellen Bedürfnissen entspricht.
Es gibt noch viele weitere Punkte, die wir in den eigenen Prüfmustern unserer “Versicherungsmanufaktur” berücksichtigen. Sprechen Sie uns gerne in Ihrem individuellen Fall direkt an.
Auch gerade im Bezug auf alte Versicherungsbedingungen fallen noch viele weitere Parameter an. Z.B. der Anprall von Fahrzeugen ist bei alten Bedingungen meist nicht mitversichert. Zu Zeiten von Packet-Dienstleistern die fast täglich vor der Haustür stehen kommt es tatsächlich häufiger vor, dass hier Anprallschäden entstehen. Bis dieser Schaden auffällt, falls der Packetbote diesen nicht meldet, kann es so lange dauern bis kein Schuldiger mehr zu ortbar ist. In neuen Bedingungen sind dieser Punkt und viele weitere mitversichert.