Der Versicherungsvertrag wird vor Antritt der Reise für die Dauer eines Jahres abgeschlossen.
Bei einem Abschluss des Versicherungsvertrages nach Reisebeginn besteht Versicherungsschutz nur für die folgenden Reisen und nicht für die bereits begonnene Reise.
Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit Zahlung der Prämie, nicht jedoch vor dem vereinbarten Zeitpunkt und endet zum vereinbarten Ablauftermin.
Der Versicherungsvertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht durch den Versicherungsnehmer mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird oder sonstige Beendigungsgründe vorliegen.
Der Vertrag kann frühestens 3 Werktage nach absenden dieses Formulars für Sie beantragt werden.